AGB der Automatenstickerei Adler GmbH (Stand 01.01.2012)

Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen der Automatenstickerei Adler GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben ohne schriftliche Zustimmung keine Gültigkeit.

Vertragsabschluß
1. Angebote der Autmatenstickerei Adler GmbH sind generell freibleibend.
2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen oder Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.

Stickprogramm Vorlagen und Freigabe
1. Die Erstellung des Stickprogramms oder Druckdatei/Grafik wird einmalig bei Erstbestellung zu einen Anteil in Rechnung gestellt.
2. Das Stickprogramm, Druckdatei oder Grafik bleibt urheberrechtliches Eigentum der Automatenstickerei Adler GmbH, da nur ein Teil als Erstellungspauschale den Kunden berechnet wird.
3. Die Verwendung der von uns erstellten Datei für Vervielfältigung oder Werbezwecke bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
4. Die von uns erstellten Dateien sind in unsern Haus archiviert und können vom Kunden bei Nachbestellung bei der Automatenstickerei Adler ohne weitere Nebenkosten (Erstellungskosten) verwendet werden, sofern keine Änderung am Motiv vom Kunden gewünscht ist.
5. Änderungen an uns zugesendeten Vorlagen müssen schriftlich mitgeteilt werden.
6. Änderungen nach der ersten Erstellung werden nach Zeitaufwand von uns berechnet werden.
7. Der Kunde stimmt zu, die notwendige Rechte für die Benutzung, Abänderung und Vervielfältigung der gelieferten Motive, Vorlagen, Zeichnungen o.ä. zu besitzen.
8. Ebenfalls übernimmt der Besteller die Gewähr, dass bei Anfertigungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verlezt werden, haftet ausschließlich der Auftraggeber für Schäden und Schadensersatzansprüche.
9. Vor Produktionsbeginn wird dem Kunden eine Freigabe vorgelegt. Stimmt dieser der Freigabe zu, ist dies maßgebend.

Fremdtextilien
1. Bei von Kunden gelieferten Textilien, wird eine Handlingpauschale erhoben.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Verarbeitung vom Kunden gestellter Ware die Haftung für an diesen Waren auftretender Mängel infolge der Verarbeitung ausgeschlossen ist.3. Bei gestellten Textilien ist darauf zu achten, dass diese aus Baumwolle, Polyester oder Mischgewebe (Baumwolle/Polyester) bestehen und unbeschichtet sind.
Die zu bedruckende Position muss eine glatte Fläche aufweisen (keine Unebenheiten).Bei Polyesterware kann es dazu kommen, dass nach den Verpressen der Drucke oder einspannen abdrücke bleiben. Dies ist kein Reklamationsgrund.

Angebot, Preise und Zahlungen
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich rein netto ab Werk, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Der Rechnungsbetrag wird mit Übergabe der Ware fällig. Preisnachlässe durch Skonto oder Rabatte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen Vereinbarung.
3. Die Annahme eines Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Dabei anfallende Einziehungsspesen werden vom Käufer übernommen.
4. Bei Zahlungsverzug Soweit der Kunde Kaufmann ist und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe 5% für Verbraucher und 8% für Unternehmen zu berechnen.
5. Entsteht beim Kunden eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungswilligkeit begründen, so insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich uns sonst zustehender Rechte berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Verpackung
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls anfallende Sonderverpackung gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung durch den Verwender.

Lieferung
1. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtlieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände etwa Betriebsstörungen durch Feuer oder Wasser und vergleichbarer Umstände, Ausfall von Maschinen, behördliche Eingriffe (auch soweit diese bei einem unserer Lieferanten eintreten), Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände beeinträchtigt werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
3. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
4.In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

Schadenshaftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
2. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen.

Transportschäden
1. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des Transportunternehmens zu reklamieren; diesbezügliche spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert.

Archivierung
Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie z.B. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung; sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Kunde einen ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag beigelegt hat. Für eine Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Gewährleistung
1. Im Fall von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch die Übernahme einer Garantie gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Neulieferung zu leisten. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich diese über eine angemessene Frist hin aus verzögert oder in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Nachlieferung fehlschlägt, so stehen dem Kunden die Rechte des Rücktritts, der Minderung und des Schadensersatzes offen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.

2. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe schriftlich gerügt hat.
3. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unserem Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird.
4. Die Haftung für die Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe und Verbesserungsversuche wird ausgeschlossen.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6. Für gelieferte Fremdtextilien die nicht in unseren Sortiment mit aufgenommen sind, übernehmen wir keinelei Haftung.
7. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Produkte an Dritte, ist es ihm untersagt, die damit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
8. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt.
9. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Verarbeitung vom Kunden gestellter Ware die Haftung für an diesen Waren auftretender Mängel infolge der Verarbeitung ausgeschlossen ist.
10. Es kann bei der Veredelung beim Einspannen und Verpressen des Textil zu abdrücken kommen.Dies ist kein Reklamationsgrund.
11. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe und oder Größe des Materials können nicht beanstandet werden.

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Automatenstickerei Adler GmbH.
Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, sowie als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.

Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Grafenwöhr 01.01.2012